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Freizeittechnik bei

Immer wieder fragen Eltern oder Gartenbesitzer, wie weit rein rechtlich der Eigentümer eines Gewässers für dessen Sicherung zuständig ist. Die Frage nach der Haftung des Grundstückseigentümers bei Ertrinkungsunfällen kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Hierbei ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes zwischen der Aufsichtspflicht der Eltern und der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückbesitzers abzuwägen. Außerdem sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der Unfallhergang einzubeziehen. (Quelle kindersicherheit.de)